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Eventuelle Risiken der Gemeinschaftshaltung

 

Folgendes sollten Sie zur Kenntnis nehmen:

Der Eigentümer verpflichtet sich, die oben genannten Tiere spätestens 3 Tage nach Beendigung des angegebenen Zeitraumes abzuholen, oder die Dauer des Aufenthaltes zu verlängern. Wird das Tier / die Tiere nicht abgeholt, gehen sie in den Besitz der Pflegestelle über. Kosten für die Vermittlung und Unterbringung werden vom ursprünglichen Eigentümer getragen.

Unsere Katzenpension kann für Krankheiten (ohne sichtbaren Verlauf) gleich welcher Art (trotz Impfungen) nicht verantwortlich gemacht werden, da jede Katze Bakterien oder Viren übertragen kann (z.B. Augenentzündung, Erkältung, Halsentzündung, Magen- und Darmprobleme). Das gleiche gilt für Verletzungen die sich die Tiere evt. untereinander zufügen können.

Für eventuell auftretende Tierarztkosten kommt der Eigentümer gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung in voller Höhe auf. Die Wahl des Tierarztes bleibt der Pflegestelle überlassen.

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