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Eventuelle Risiken der Gemeinschaftshaltung

 

Folgendes sollten Sie zur Kenntnis nehmen:

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Der Eigentümer verpflichtet sich, die oben genannten Tiere spätestens 3 Tage nach Beendigung des angegebenen Zeitraumes abzuholen, oder die Dauer des Aufenthaltes zu verlängern. Wird das Tier / die Tiere nicht abgeholt, gehen sie in den Besitz der Pflegestelle über. Kosten für die Vermittlung und Unterbringung werden vom ursprünglichen Eigentümer getragen.

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Unsere Katzenpension kann für Krankheiten (ohne sichtbaren Verlauf) gleich welcher Art (trotz Impfungen) nicht verantwortlich gemacht werden, da jede Katze Bakterien oder Viren übertragen kann (z.B. Augenentzündung, Erkältung, Halsentzündung, Magen- und Darmprobleme). Das gleiche gilt für Verletzungen die sich die Tiere evt. untereinander zufügen können.

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Für eventuell auftretende Tierarztkosten kommt der Eigentümer gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung in voller Höhe auf. Die Wahl des Tierarztes bleibt der Pflegestelle überlassen.

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